Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Print-Abonnement der OM-Medien GmbH & Co. KG
1. Der Bezugspreis wird jeweils im Voraus in dem vom Abonnenten gewünschten Zahlungsrhythmus (monatlich zum 10. des jeweiligen Monats) fällig. Ist der Lastschriftfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am darauffolgenden Bankarbeitstag. Der Einzug erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung der IBAN u. BIC des Kunden und unter Angabe der Gläubiger-Nr. des Verlages sowie der Mandats-Nr. des Kunden. Etwaige Änderungen des Bezugspreises gelten durch Veröffentlichung in der Zeitung als rechtzeitig und ausreichend bekannt gegeben, wenn die Veröffentlichung mind. zwei Wochen vor dem Wirksamwerden der Preisänderung erfolgt ist. Eventuelle Erhöhungen des Bezugspreises entbinden nicht von der Einhaltung des Abonnementvertrages, auch dann nicht, wenn diese zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn liegen. Die Preisveröffentlichung und diese Bestimmungen zum Lastschrifteinzug werden von beiden Parteien als Ankündigung der Erst- und Folgelastschrift/en (Pre-Notification) angesehen. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzliche 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann.
2. Der Abonnent hat das Recht, das OV-Abo binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Abonnent die
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mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Abonnent kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
(Muster-Widerrufsformular zum Download als PDF-Datei)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Abonnent die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Abonnent den Vertrag widerruft, hat der Verlag alle Zahlungen, die er vom Abonnenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verlag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, das der Abonnent bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde mit dem Abonnenten etwas anderes ausdrücklich vereinbart; in keinem Fall wird der Verlag dem Abonnenten wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnen.
Hat der Abonnent verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser dem Verlag einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Abonnent den Verlag von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Der Abonnementvertrag gilt zunächst für die vereinbarte Mindestbezugszeit von 24 Monaten, ab zahlungspflichtigem Bezugsbeginn und verlängert sich stillschweigend, solange er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Die Kündigung ist mittels einer eindeutigen Erklärung an den Verlag zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels, Versand der E-Mail) der Kündigung.
Muster-Kündigungsvorlage zum Download als PDF-Datei
4. Vom Abonnenten gewünschte Zustellveränderungen, wie Wohnungswechsel, Reisenachsendungen oder befristete Lieferunterbrechungen sind dem Verlag spätestens fünf Werktage vor dem Änderungstermin schriftlich mitzuteilen, Kontoänderungen spätestens fünf Werktage vor dem Monatsende.
5. Bei einer befristeten Lieferunterbrechung von weniger als 13 Erscheinungstagen (2 Wochen, ohne „OM Wochenblatt“) besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Aufgrund von Bezugsunterbrechungen / Urlaubsnachsendungen (etc.) kann sich der Bezugspreis für diese Zeit verändern.
6. Im Abonnement wird die Zeitung zugestellt, wenn gut befahrbare Straßen und Wege, stets unbehindertes Erreichen des Hauszuganges sowie eine leicht auffindbare, geeignete Einwurf- oder Ablagestelle (Briefkasten, Zeitungsbox o. ä.) dies ermöglichen.
7. Soweit die Auslieferung im Hauptverbreitungsgebiet durch eine verlagseigene oder vom Verlag beauftragte Zustellorganisation erfolgt, sorgt der Verlag für eine Auslieferung der Zeitung am frühen Morgen des Erscheinungstages.
8. Bei Lieferung der Zeitung durch die Deutsche Post AG oder einen anderen privaten Postdienstleister wird die adressierte Sendung im nächsten für den Verlag erreichbaren Briefpostzentrum eingeliefert, womit der Verlag seine Lieferverpflichtungen gegenüber dem Abonnenten erfüllt hat. Etwaige Betriebseinschränkungen, Verspätungen oder Unzustellbarkeitserklärungen des jeweiligen Postdienstleisters hat der Verlag nicht zu verantworten.
9. Bei Nichtlieferung der Zeitung ohne Verschulden des Verlages, z. B. bei Arbeitskämpfen oder in Fällen höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
10. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
11. Etwaige Reklamationen wegen einer vom Verlag zu vertretenden Nichtlieferung der Zeitung sind dem Verlag unverzüglich mitzuteilen. Bei Mitteilung eines Lieferausfalls am Erscheinungstag sorgt der Verlag im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten für eine Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Verlag sind ausgeschlossen.
12. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB im E-Paper unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen des Verlages nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.
13. Streitbeilegungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Für den Bezug der Online-Ausgabe (E-Paper) gelten separate Geschäftsbedingungen.
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Stand Oktober 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das E-Paper-Abonnement der OM-Medien GmbH & Co. KG
1. Vertragsgegenstand
Das E-Paper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst der OM-Medien GmbH & Co. KG (im folgenden Verlag), der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Es erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung über das Internet. Als E-Paper-Abonnent haben Sie automatisch Zugriff auf alle Ausgaben der vergangenen zwölf Monate. Sie können das E-Paper beliebig oft online lesen. Die speziellen Nutzungsbedingungen des E-Paper-Abonnements entnehmen Sie der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle übrigen Regelungen gelten für das E-Paper-Abonnement gleichermaßen. Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand. Der Verlag ist berechtigt, die Leistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erweitern oder zu ändern bzw. sie einzustellen. Mit der Registrierung erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Alle Bestellungen werden von unserem Aboservice geprüft und bei korrekten Angaben freigeschaltet. Erfolgt die Bestellung innerhalb der Geschäftszeit (Mo. - Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr), wird das Abonnement spätestens am darauf folgenden zweiten Arbeitstag von uns freigeschaltet. Erfolgt die Bestellung am Freitag, wird das Abonnement am folgenden Montag freigeschaltet. Der Nutzungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag dem Nutzer die Bestätigung der Bestellung übersandt hat. Die Zugangsdaten erhält der Nutzer per E-Mail, anschließend kann das E-Paper sofort genutzt werden. Wenn keine andere Laufzeit angegeben ist, haben E-Paper-Abonnements eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Benutzerdaten dienen der Legitimation beim Zugriff auf den Online-Dienst. Sie sind daher sicher aufzubewahren und vor der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen.
3. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Die Bezugspreise werden vorab monatlich zum 10. des Monats eingezogen. Ist der Lastschrifteinreichungstag kein Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am davor liegenden Bankarbeitstag. Der Einzug erfolgt im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter Verwendung der IBAN u. BIC des Kunden und unter Angabe der Gläubiger-Nr. des Verlages sowie der Mandats-Nr. des Kunden. Bei Zahlungsverzug (z. B. durch Rücklastschriften) ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen und die Benutzerdaten des Nutzers zu sperren. Der Nichterfüllungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zu Lasten des Nutzers.
4. Preisveränderungen
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Sofern während der Vertragslaufzeit eine Änderung des Bezugspreises eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Preis zu entrichten. Bezugspreisveränderungen werden mindestens 14 Tage vor ihrer Wirksamkeit im E-Paper angekündigt. Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht. Die Preisveröffentlichung und die Bestimmungen zum Lastschrifteinzug werden von beiden Parteien als Ankündigung der Erst- und Folgelastschrift/en (Pre-Notification) angesehen.
5. Haftung
Der Verlag ist bemüht, den Zugang 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung. Gleiches gilt für Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern.
6. Änderungen der persönlichen Daten
Der Nutzer verpflichtet sich, alle späteren Änderungen der abgefragten persönlichen Daten umgehend per E-Mail an service@om-vertrieb.de mitzuteilen oder in seinem Kundenkonto zu aktualisieren.
7. Datenschutz
Das Passwort ist vom Kunden für Dritte unzugänglich aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder E-Paper-Abonnent kann sich nur einmal zur gleichen Zeit am PC/Laptop über den Browser mit seinen Zugangsdaten einloggen. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der E-Paper-Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Der Verlag behält sich vor, das Passwort ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern. Der Nutzer wird von der Änderung per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
8. Urheberrecht/ Nutzungsbedingungen
Der Verlag erlaubt die Nutzung ausschließlich dem persönlich registrierten Nutzer. Eine Weitergabe der Ausgaben (ganz oder in Teilen) an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde hat das Recht, die Ausgaben zum persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc. aus der in elektronischer Form vertriebenen Zeitung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets oder auf Trägermedien ist ohne vorherige Zustimmung durch den Verlag unzulässig, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt. Anfragen dazu bitte ausschließlich per E-Mail an urheberrecht@om-medien.de
8.1 Besondere Nutzungsbedingungen für das OV-Digital-Abo
Das E-Paper kann auf dem PC, Laptop und einem Tablet oder Smartphone (Betriebssystem Apple iOS oder Android) gelesen werden. Der Zugang ist pro Abo jeweils auf ein Gerät begrenzt. Die E-Paper-Nutzung auf Tablet und Smartphone erfolgt mit der OV-App. Der App-Download ist kostenfrei im Apple App Store oder Google Play Store möglich. Als E-Paper-Abonnent stehen Ihnen die OV-Ausgaben der vergangenen zwölf Monate zur Verfügung.
9. Widerrufsrecht
Der Abonnent hat das Recht, das OV-Digital-Abo binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Abonnent die
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mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Abonnent kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
(Muster-Widerrufsformular zum Download als PDF-Datei)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Abonnent die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Abonnent den Vertrag widerruft, hat der Verlag alle Zahlungen, die er vom Abonnenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verlag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, das der Abonnent bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde mit dem Abonnenten etwas anderes ausdrücklich vereinbart; in keinem Fall wird der Verlag dem Abonnenten wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnen.
Hat der Abonnent verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser dem Verlag einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Abonnent den Verlag von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
10. Kündigung
Der Nutzungsvertrag kann aber nach Ablauf der Mindestlaufzeit beiderseits mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Abonnent kann dafür das Muster-Kündigungsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. (Muster-Kündigungsvorlage zum Download als PDF-Datei). Eine Kündigung hat mittels einer eindeutigen Erklärung an den Verlag zu erfolgen. Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Nutzer bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat, gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und/oder der begründete Verdacht rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung wird dem Nutzer schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB im E-Paper unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen des Verlages nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Vechta. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13. Streitbeilegungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
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Stand Oktober 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigen- und Beilagengeschäft der OM-Medien GmbH & Co. KG
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel der Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge — auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vortragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzlichen Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt, es sei denn es ist eine andere Rechnungsstellung vereinbart. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Wurde ein Bankeinzug für die offenen Rechnungsposten vereinbart, so erfolgt die Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung der IBAN u. BIC des Kunden und unter Angabe der Gläubiger-Nr. des Verlages sowie der Mandatsreferenz-Nr. des Kunden. Der Einzug erfolgt zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag (Pre-Notification). Beide Parteien sind sich darüber einig, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzliche 14-tätige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann. Ist der Lastschriftfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am darauffolgenden Bankarbeitstag.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar um 20 %. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, also Vechta. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, also Vechta. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages, also Vechta, vereinbart.
21. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB im E-Paper unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen des Verlages nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.
22. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Es gilt die jeweils zum Jahresbeginn veröffentlichte Preisliste.
Erscheinungsort: 49377 Vechta; Nielsen-Gebiet 1.
In Zusammenarbeit mit der Neuen Osnabrücker Zeitung – siehe auch Osnabrück – Mitglied der AG.MA und ZMG Zeitungs-Marketing-Gesellschaft.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages anerkennt der Auftraggeber die gültige Preisliste des Verlages.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
c) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
d) Die Preise für Anzeigen aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Werbungtreibenden in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Niederlassungen im Verbreitungsgebiet haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers bei Direktabrechnung mit dem Verlag Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gilt der Grundpreis.
e) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
f) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin, zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
g) In einem laufenden Vertragsverhältnis gelten die unmittelbar nach Bekanntgabe der neuen Preisliste.
h) Der Verlag behält sich das Recht vor, örtlich begrenzte Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. Diese Anzeigen zählen zur Erfüllung des Abschlusses nicht mit.
i) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit Erscheinen der ersten Anzeige. Der Anzeigenabschluss verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Basis für diesen Abschluss ist das jeweils erreichte Volumen des Vorjahres.
j) Konzernrabatt kann nur gewährt werden, wenn die entsprechende Tochterfirma zu mindestens 75 Prozent zum Konzern zugehörig ist.
k) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche von Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
l) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.
m) Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine textanschließende Unterbringung blattbreiter Streifenanzeigen ist nur bei Formaten ab 100 mm Höhe und nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Auswahl bestimmter Textseiten und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen können nicht verbindlich vereinbart werden. Streifenanzeigen bis zu 100 mm Höhe werden bei vereinbarter Platzierung allein unter Text mit einem Aufschlag von 25 Prozent berechnet.
n) Bei Anzeigen (Beilagen) aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige (Beilage) bejaht.
o) Bei ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäßer Verteilung von Fremdbeilagen hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Neuverteilung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Beilage beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzverteilung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
p) Der Rechnungsversand für Fließsatzanzeigen erfolgt ohne Anzeigenbeleg.
q) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
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Stand Oktober 2020